| |||||||||| | | |||||||||| | 5.3.2 Unabhängig davon, ob dieser Einwand zutrifft oder nicht, kommt ihm keine weitere Bedeutung zu. Bei der Zuschlagsempfängerin wurde das Kriterium mit gleichem Wortlaut und gleicher Punktzahl bewertet, weshalb bei einer Aufhebung des Punkteabzugs die Punktzahl der Zuschlagsempfängerin gleichermassen angehoben werden müsste. | |||||||||| | | |||||||||| | 5.4 | |||||||||| | 5.4.1 Weiter kritisiert die Beschwerdeführerin die Abzüge bei den Unterkriterien "Flexibilität bei der Gestaltung von Service-, Wartungs- und Lizenzverträgen", "Gewährleistung der Lieferung von Ersatzteilen über die Lebensdauer" und "Dienstleistungen vor Ort".