| |||||||||| | | |||||||||| | 5.3 | |||||||||| | 5.3.1 Hinsichtlich des Unterkriteriums "Konzeption und Konfiguration für das ganze Smart Metering System" rügt die Beschwerdeführerin, dass ihr mit der Begründung ein Abzug gemacht worden sei, dass viele einzelne Rechner und Server notwendig und dass das Laststeuermodul und AMI getrennte Systeme seien. Dies stehe im Widerspruch zum unter dem gleichen Unterkriterium angegebenen Vorteil der guten Trennung der einzelnen Systeme. | |||||||||| | | |||||||||| | 5.3.2 Unabhängig davon, ob dieser Einwand zutrifft oder nicht, kommt ihm keine weitere Bedeutung zu.