Modul befindet sich nicht in Entwicklung, sondern ist bereits bei anderen Kunden im Einsatz. | |||||||||| | | |||||||||| | Dass die Beschwerdegegnerin sodann dem Umstand, dass sich bei der von der Beschwerdeführerin angebotenen Integrationsplattform die Schnittstellen zur AMI-Zentrale und zum Abrechnungssystem IS-E noch in Entwicklung befinden, erhebliches Gewicht zumass, ist nicht zu beanstanden. So liegt es im Rahmen ihres Ermessensspielraums, dass sie der Beschwerdeführerin beim Unterkriterium "Den Bedürfnissen entsprechende Funktionalität der Integrationsplattform" nur (ungewichtet)