Obwohl sich das Laststeuerungsmodul der Zuschlagsempfängerin noch für zwei Jahre in Entwicklung befinde, seien dieser bei den entsprechenden Kriterien nur insgesamt 0.75 Punkte abgezogen worden. Daneben sei auch der Abzug für den papierlosen Einbau-Ausbau-Tausch-Prozess (EAT-Prozess) unzulässig, welcher damit begründet werde, dass eine Ablesung der Zählerstände mit optischer Schnittstelle nicht möglich sei. Eine Ablesung über eine optische Schnittstelle sei aber nicht ausdrücklich verlangt worden, weshalb der Abzug schon aus diesem Grund nicht rechtmässig erfolgt sei.