Die Beschwerdegegnerin hat die einzelnen Kriterien gemäss Reihenfolge abnehmend gewichtet (Zweckmässigkeit 35 %, Wirtschaftlichkeit 34 %, Technische Standards 11 %, Projektabwicklung 9 %, Kundendienst 6 % und Systempräsentation 5 %). Die Beschwerdeführerin weist allerdings zu Recht darauf hin, dass die Unterkriterien im Bereich Wirtschaftlichkeit nicht 34 % ergeben würden und ihre dortige Gesamtpunktzahl falsch ermittelt worden sei. | |||||||||| | | |||||||||| | Beim Kriterium Wirtschaftlichkeit wurden die letzten beiden mit 1 % gewichteten Unterkriterien (Flexibilität bei der Vertragsgestaltung und Zusage auf die Forderungen) nicht berücksichtigt.