Die Lastschaltung soll dabei das Netz der Beschwerdegegnerin Smart Grid fähig machen. Damit bestünde beispielsweise die Möglichkeit, auf Schwankungen im Stromnetz zu reagieren und die Benützergruppen entsprechend zu schalten. Hierzu ist aber die Verbindung zum Netzleitsystem erforderlich. Ausgeschrieben wurden die Laststeuerung (inkl. Laststeuermodul), die E-Zähler und Fremdgerätegateways, die AMI-Zentrale sowie die Integrationsplattform. Damit die Möglichkeit offen steht, mit dem Netzleitsystem zu kommunizieren, wurde beim Laststeuermodul die standardisierte Schnittstelle IEC 60870-5-104 gefordert.