Die Verbindung der Systeme sei jedoch ein Prototyp, welcher erst im Rahmen dieses Gesamtprojekts entwickelt werde. Für die Beschwerdegegnerin werde deshalb ein erheblicher Aufwand für die Koordination der beiden Systeme und Anbieter entstehen. Da die Ausschreibungen nicht kompatibel seien – insbesondere sei zwar in der Ausschreibung SMS, nicht aber in der Ausschreibung Leitsystem eine Verbindung des Netzleitsystems mit dem SMS vorgesehen – werde der Aufwand der Anbieter für die Anpassung ihrer Systeme erheblich sein. Überdies trage die Beschwerdegegnerin das Risiko, dass das Gesamtsystem nicht funktioniere sowie dass Terminverzögerungen oder Mehrkosten entstünden.