{"Signatur": "GL_VG_001", "Spider": "GL_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2015-10-29", "HTML": {"Datei": "GL_Omni/GL_VG_001_VG-2015-00088_2015-10-29.html", "URL": "/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,7000&Parametername=WEB&Schema=GLWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=526&W10_KEY=266135&nTrefferzeile=5&Template=simple/search_result_document.html", "Checksum": "1083dd17ae5789f1807c23a5fd1db490"}, "Scrapedate": "2026-04-11", "Num": ["VG.2015.00088", "VG.2015.288"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Glarus Verwaltungsgericht 29.10.2015 VG.2015.00088 (VG.2015.288)"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Glaris Verwaltungsgericht 29.10.2015 VG.2015.00088 (VG.2015.288)"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Glarona Verwaltungsgericht 29.10.2015 VG.2015.00088 (VG.2015.288)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Glarus Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Glaris Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Glarona Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Beschaffungswesen/Submissionswesen"}], "ScrapyJob": "446973/48/2475", "Zeit UTC": "11.04.2026 04:54:15", "Checksum": "ab19dfcbc88f35f990990d382dd1d5f5", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Glarus Verwaltungsgericht 29.10.2015 VG.2015.00088 (VG.2015.288)\nRegeste:\nBeschaffungswesen/Submissionswesen\n\n\n2.3.2 Durch die Vergabe Leitsystem für Elektrizität, Wasser, Gas, Wärme und Kraftwerk (vgl. dazu Verfahren VG.2015.00087) soll ein Netzleitsystem beschafft werden, welches die entsprechenden Netze und die Kraftwerke steuert und überwacht. Dabei erfolgt die Steuerung über die Leitstelle. Die dort eingegebenen Befehle werden durch die Fernwirkunterstellen erfasst und ausgeführt. |\n||||||||||\n|\n|\n||||||||||\n|\n2.4 |\n||||||||||\n|\n2.4.1 Es ist grundsätzlich Aufgabe der Vergabestelle, ihre Bedürfnisse zu evaluieren und den Gegenstand der Vergabe zu definieren. Bei der vorliegend strittigen Vergabe legte die Beschwerdegegnerin den Fokus offenbar primär auf die Ablösung der Rundsteuerung und der Zähler. Wie die Beschwerdegegnerin zutreffend ausführt, schrieb sie lediglich ein Smart Grid fähiges SMS, nicht ein Smart Grid System aus. So forderte sie denn auch insbesondere kein umfassendes Zusammenwirken des SMS mit dem Leitsystem. Unter dem Titel Schnittstellen zu übergeordneten Systemen (z.B. Netzleitsystem) wurde lediglich verlangt, dass über eine standardisierte Schnittstelle einzelne Schaltkontakte und Schaltgruppen adressiert und geschaltet werden können. Hierzu fragte sie in Frage 1 nach, ob das angebotene Laststeuermodul in der Lage sei, die Kommunikation mit dem Netzleitsystem über Ethernet TCP/IP mit dem Protokoll IEC 60870-5-104 abzuwickeln. Dass eine entsprechende Frage bei der Vergabe Leitsystem fehlt und dass die Schnittstelle IEC 60870-5-104 dort nur für die Kommunikation mit den Fernwirkunterstellen verlangt wird, trifft zwar zu. Hierzu führt die Beschwerdegegnerin aber nachvollziehbar aus, dass sich das Lastschaltmodul für Schalthandlungen und Rückmeldung des Schaltzustands gleich wie eine Fernwirkunterstelle verhalte, weshalb die Funktion auch im Leitsystem gegeben sei. |\n||||||||||\n|\n|\n||||||||||\n|\n2.4.2 Das Gericht kann sich in einem strittigen Submissionsverfahren mangels Fachkenntnissen nicht bis ins Detail mit komplexen technischen Fragen auseinandersetzen, zudem kommt der Vergabebehörde ein technischer Ermessensbereich zu (vgl. E. II/1.2). Es muss daher bei der Feststellung sein Bewenden haben, dass die vorliegende Ausschreibung nachvollziehbar und für das von der Beschwerdegegnerin geforderte Zusammenwirken von Leitsystem und SMS genügend ist. Namentlich ist dabei wesentlich, dass die Beschwerdegegnerin kein umfassendes Zusammenwirken von Leitsystem und SMS ausschrieb, sondern das Bereitstellen der Schnittstelle IEC 60870-5-104, welche Voraussetzung für ein allfälliges künftiges Zusammenwirken bildete, genügen liess, weshalb sich die Gefahr zusätzlicher Kosten und Risiken in engen Grenzen halten dürfte. |\n||||||||||\n|\n|\n||||||||||\n|\nDamit ist es aber auch nicht zu beanstanden, dass die Beschwerdegegnerin das Smart Grid fähige SMS und das Leitsystem in getrennten Verfahren vergab. Es wäre zwar sicherlich zulässig gewesen, dafür ein Gesamtprojekt auszuschreiben. Dies hätte aber gemäss unbestrittener Darstellung der Beschwerdegegnerin die Zahl möglicher Anbieter deutlich verringert. Insofern sprachen zumindest wettbewerbsrechtliche Gründe für eine getrennte Ausschreibung. Wurden aber zwei getrennte Ausschreibungen vorgenommen, sind die entsprechenden Angebote auch getrennt zu beurteilen. |\n||||||||||\n|\n|\n||||||||||\n|\nBereits deshalb ist es nicht zu beanstanden, dass die höhere Funktionalität, welche bei einer Wahl des Systems der Beschwerdeführerin und einer gleichzeitigen Wahl des in der Vergabe Leitsystem unterlegenen Systems der E.______AG bestanden hätte, nur am Rande berücksichtigt wurde. Im Übrigen ist einzig der Bedarf der Beschwerdegegnerin massgebend. Wenn nun die Beschwerdeführerin im Bereiche des Zusammenwirkens der Systeme eine erhöhte Funktionalität anbietet, deren Nutzen im jetzigen Zeitpunkt für die Beschwerdeführerin aber nicht abschätzbar ist, darf dies ohnehin nicht in die Bewertung einfliessen. |\n||||||||||\n|\n|\n||||||||||\n|\n3. |\n||||||||||\n|\n3.1 Die Beschwerdeführerin stellt die Eignung der Zuschlagsempfängerin in Frage. Eine zentrale Anforderung an die Angebote sei die rechtzeitige Leistungserbringung. Die Schlussabnahme des SMS sei im Jahr 2016 vorgesehen. Diese grundlegenden Anforderungen könne die Zuschlagsempfängerin nicht erfüllen. Das […] Modul verbinde nur die AMI-Zentrale mit der Rundsteuerung, biete aber keine direkte Schnittstelle zur Leitstelle. Das System setze deshalb zwingend ein klassisches Rundsteuerungssystem als Schnittstelle zur Leitstelle voraus. Da die vorliegend bestehende Rundsteuerung durch eine autonome Laststeuerung ersetzt werden soll, sei das System untauglich. Erst im Nachfolgesystem sei eine direkte Verbindung des Laststeuermoduls mit der Leitstelle erforderlich. Das […] Modul und die passenden Lastschalter seien aber erst ab Mitte 2017 verfügbar. |\n||||||||||\n|\n|\n||||||||||\n|\n3.2 Die Zuschlagsempfängerin hat das […] Modul, nicht das […] Modul angeboten, weshalb es nicht von Bedeutung ist, dass Letzteres erst ab Mitte 2017 verfügbar ist. Sodann hat die Zuschlagsempfängerin bestätigt, dass das angebotene Laststeuermodul in der Lage sei, die Kommunikation mit dem Netzleitsystem über Ethernet TCP/IP mit dem Protokoll IEC 60870-5-104 abzuwickeln. Insofern bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass das von der Zuschlagsempfängerin angebotene System untauglich ist und nicht den Anforderungen der Vergabe entspricht. |\n||||||||||\n|\n|\n||||||||||\n|\n4. |\n||||||||||\n|"}