| |||||||||| | | |||||||||| | 6. | |||||||||| | 6.1 Die Beschwerdeführerin macht schliesslich geltend, dass in der Ausschreibung diverse Leistungen als "Leistungen des Auftraggebers" bezeichnet worden seien, wobei die Erstellung der Schemata und der Signallisten vergessen gegangen seien. Die Leistungen, welche nicht effektiv inhouse erbracht würden, müssten in einer weiteren Submission ausgeschrieben werden. Da die Leistungen des Leitsystems, des SMS, aber auch die noch nicht ausgeschriebenen Leistungen der beiden Aufträge eine Einheit bildeten, sei der Auftragswert all dieser Aufträge zusammenzurechnen.