| |||||||||| | | |||||||||| | 5.3. | |||||||||| | 5.3.1 Die Beschwerdeführerin bemängelt zudem, dass dem Unterkriterium "Synergien bei gleichzeitiger Realisierung des Smart-Metering-Projekts" mit einer Gewichtung von 1 % kein adäquates Gewicht zukomme. Vielmehr müssten Kosten, Aufwand und Risiken bei einer getrennten Vergabe angemessen berücksichtigt werden. | |||||||||| | | |||||||||| | 5.3.2 Die Beschwerdegegnerin hat das von der Beschwerdeführerin ausgewiesene Einsparpotential von Fr. 42'560.- bei Beschaffung beider Projekte berücksichtigt. Im Übrigen mass sie den Synergien zwischen den beiden Projekten offenbar nur geringes Gewicht bei.