Eine Anbieterin ging von einer Lebensdauer von mehr als 10 Jahren und Ersatzmaterialkosten von Fr. 2'740.- aus und erhielt (ungewichtet) nur 1 Punkt. Es leuchtet nun nicht ein und erscheint als willkürlich, dass der Beschwerdeführerin, welche eine Lebensdauer von mindestens 15 Jahren angab, trotz der hohen Ersatzmaterialkosten von Fr. 10'539.- (ungewichtet) 3 Punkte bzw. (gewichtet) 0.75 Punkte erteilt wurden.