Insofern ist es nicht zu beanstanden, dass die Beschwerdeführerin dem Kriterium der Lebensdauer nur ein geringes Gewicht zumass. Dennoch vermag die Bewertung unter dem Unterkriterium "Lebensdauer der Komponenten und Kosten für Ersatzmaterial" nicht zu überzeugen. Die Beschwerdeführerin, welche von einer Lebensdauer von mindestens 20 Jahren und Ersatzmaterialkosten von Fr. 3'002.- ausging, erhielt zu Recht das Punktemaximum von (ungewichtet) 4 Punkten. Eine Anbieterin ging von einer Lebensdauer von mehr als 10 Jahren und Ersatzmaterialkosten von Fr. 2'740.- aus und erhielt (ungewichtet) nur 1 Punkt.