| |||||||||| | | |||||||||| | 5.2 | |||||||||| | 5.2.1 Die Beschwerdeführerin rügt sodann, dass die Lebensdauer der Komponenten und die Kosten für Ersatzmaterial praktisch nicht berücksichtigt würden, obwohl dieses Unterkriterium in der Ausschreibung ausdrücklich erwähnt worden sei. Ihre Komponenten hielten fünf Jahre länger als diejenigen der Zuschlagsempfängerin, was 33 % entspreche. In der Bewertungsmatrix finde dieser Unterschied lediglich Niederschlag in einer Differenz von 0.25 Punkten, was beim Kriterium des Anschaffungspreises einem Preisunterschied von rund Fr. 2'000.- entspreche.