Grund für die Vergabe des Leitsystems war, dass die Beschwerdegegnerin zur Zeit verschiedene Leitsysteme im Bereich Strom, Erdgas und Wasser betreibt. Die Leitsysteme, der Fernwirkkopf und die Fernwirkunterstellen sind am Ende der Lebensdauer und müssen ersetzt werden. Dabei sollen die sechs bestehenden Leitsysteme zu einem Querverbund Leitsystem zusammengeführt werden. Wie die Beschwerdegegnerin zutreffend ausführt, schrieb sie parallel lediglich ein Smart Grid fähiges SMS, nicht ein Smart Grid System aus. So forderte sie denn auch insbesondere kein umfassendes Zusammenwirken des SMS mit dem Leitsystem.