Die Zuschlagsempfängerin habe zudem keine Schnittstelle IEC 60870-5-104 für die Anbindung des Leitsystems an das SMS offeriert. Die in der Offerte vorhandene Schnittstelle IEC 60870-5-104 sei nämlich nicht für die Anknüpfung an das SMS vorgesehen, vielmehr sollte über diese Schnittstelle der Datenverkehr zwischen der Leitstelle und den Fernwirkunterstellen erfolgen. Aus der Ausschreibung SMS ergebe sich schliesslich in aller Deutlichkeit, dass ein tatsächliches Zusammenwirken zwischen dem Leitsystem und dem SMS gefordert gewesen sei, weshalb die Beschwerdegegnerin nicht das Gegenteil behaupten könne. | |||||||||| | | |||||||||| |