37 Abs. 2 SubmG). Greift das Gericht in den technischen Ermessensbereich der Vergabebehörde ein, verletzt es das Recht (BGE 141 II 14 E. 2.3) | |||||||||| | | |||||||||| | 1.3 Da vorliegend der Entscheid in der Sache ergeht, muss über das Gesuch um Erteilung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde nicht mehr entschieden werden. | |||||||||| | | |||||||||| | 2. | |||||||||| | 2.1 Die Beschwerdeführerin macht zunächst geltend, die Beschwerdegegnerin plane die Realisierung eines SMS mit einer Laststeuerung und Anbindung an ein neues Netzleitsystem. Das Netzleitsystem bestehe aus den Elementen IDS-Fernwirkgeräte, IDS-Frontrechner, IDS Terminal Server und der Leitstelle.