Im Gegensatz zum Leistungsgesuch vom 17. September 2004 stehen im Gesuch vom 22. Januar 2015 nicht mehr die Lungen-, sondern vorwiegend Magenbeschwerden sowie eine depressive Erkrankung im Vordergrund. Indem ihm die behandelnden Ärzte die Empfehlung zur einer distalen Gastrektomie oder einer Gastrojejunostomie gaben, ist ohne Weiteres von einem veränderten Gesundheitszustand auszugehen. Die Arztberichte weisen zwar die geltend gemachten Beschwerden des Beschwerdeführers aus, äussern sich aber nicht über seine Arbeitsfähigkeit.