Er stützte sich dabei vorwiegend einerseits auf den Bericht von Prof. Dr. med. G.______, Prof. Dr. med. H.______ und med. pract. I.______, Spital J.______, vom 29. Februar 2014, welche bei ihm eine hyperkontraktile Motilitätsstörung des tubulären Ösophagus, jedoch keinen pathologischen Reflux diagnostizierten, und darauf hinwiesen, dass er unter der neu angesetzten antidepressiven Therapie eine geringe Verbesserung der Beschwerden angebe, weshalb die depressive Symptomatik vermutlich an den Beschwerden beteiligt gewesen sei. Andererseits verwies er auf den Bericht von Prof. Dr. med. G.______ und Prof. Dr. med. H.______, Spital J.___