regelrechter Herzsilhouette vorlagen, wies die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 29. November 2004 sein Leistungsbegehren ab. | |||||||||| | | |||||||||| | 4.3 Mit Gesuch zum Bezug von IV-Leistungen vom 22. Januar 2015 führte der Beschwerdeführer aus, er leide an folgenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen: Obstruktion des Pylorus, Motilitätsstörung, Dysfunktion des distalen Magens, Volumenreflex, starke Schwierigkeiten bei der Nahrungsaufnahme, Untergewicht (53 kg bei 168 cm Köpergrösse), arterielle Hypertonie mit Niereninsuffizienz, Depression, Pneumothorax, starke Müdigkeit und Insomnia. Er stützte sich dabei vorwiegend einerseits auf den Bericht von Prof. Dr. med.