| |||||||||| | | |||||||||| | 3. | |||||||||| | 3.1 Der Beschwerdeführer macht geltend, dass sich sein Gesundheitszustand seit der rentenabweisenden Verfügung vom 29. November 2004 mit leistungsbegründenden Auswirkungen verändert bzw. verschlechtert habe. So sei der Anmeldungsgrund für Leistungen der Invalidenversicherung im Jahr 2004 stetig wiederkehrende Erkrankungen der Luftwege gewesen, heute leide er aber an einer schweren Magenfunktionsstörung und einer depressiven Erkrankung, welche ihn daran hindern würden, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.