Am 17. September 2004 meldete sich der am […] geborene A.______ erstmals zum Bezug von Leistungen bei der IV-Stelle Glarus an. Mit Verfügung vom 29. November 2004 wies diese sein Leistungsbegehren ab. Am 22. Dezember 2011 reichte A.______ erneut ein Gesuch zum Bezug von Leistungen bei der IV-Stelle ein. Letztere trat mit Verfügung vom 21. Juni 2012 auf das Gesuch nicht ein. Am 22. Januar 2015 meldete sich A.______ zum dritten Mal bei der IV-Stelle zum Bezug von Leistungen an. Diese trat mit Verfügung vom 28. Mai 2015 erneut auf sein Gesuch nicht ein. | |||||||||| | | |||||||||| | 2. | |||||||||| | Am 24. Juni 2015 gelangte A.______ mit Beschwerde ans Verwaltungsgericht