Die Kammer zieht in Erwägung: | |||||||| | I. | |||||||| | 1. | |||||||| | A.______ schloss im Dezember 2014 sein Studium der Maschineningenieurwissenschaften an der ETH Zürich erfolgreich ab. In der Folge leistete er vom 5. bis 28. Januar 2015 einen Fortbildungsdienst der Truppe und vom 2. Februar bis 2. April 2015 einen Gradänderungsdienst in der Schweizer Armee. Die Ausgleichskasse Glarus sprach ihm für die beiden Dienste eine Erwerbsausfallentschädigung zu, wobei sie jeweils den Mindestansatz von Fr. 62.- pro Tag für den Normaldienst bzw. Fr. 111.- pro Tag für den Beförderungsdienst anwandte. Daran hielt sie mit Einspracheentscheid vom 26. Mai 2015 fest.