So verhält es sich auch vorliegend. Grundsätzlich muss unberücksichtigt bleiben, dass das Alter die Stellensuche negativ beeinflusst, da es sich dabei um einen invaliditätsfremden Faktor handelt (BGer-Urteil 8C_594/2011 vom 20. Oktober 2011 E. 5). Nicht ersichtlich ist sodann, dass sich das Alter des Beschwerdeführers lohnsenkend auswirken würde.