66'115.35 x 0,75; vgl. BGer-Urteil 9C_280/2010 vom 12. April 2011, wonach auf den Mittelwert abzustellen ist, wenn der Arztbericht die Arbeitsunfähigkeit in einer Bandbreite einschätzt). | |||||||||||| | | |||||||||||| | 8.4 Der Beschwerdeführer geht davon aus, dass vom Tabellenlohn ein Abzug von mindestens 20 % vorzunehmen sei. | |||||||||||| | | |||||||||||| | 8.4.1 Wird das Invalideneinkommen auf der Grundlage von statistischen Durchschnittswerten ermittelt, ist der entsprechende Ausgangswert allenfalls zu kürzen.