Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit im […] verfügt er über Kenntnisse im administrativen Bereich, die ihm bei einer administrativen Tätigkeit zweifelsohne nützlich sind. Es ist daher davon auszugehen, dass ihm praktische Tätigkeiten etwa im Bereich der Datenverarbeitung oder der Administration möglich sind, was dem Kompetenzniveau 2 gemäss der TA1 der LSE 2012 entspricht. Allerdings rechtfertigt es sich nicht, den höheren über alle Sektoren ermittelten Durchschnittswert heranzuziehen, da der Beschwerdeführer einzig im Dienstleistungssektor, nicht aber im Produktionssektor Tätigkeiten des Kompetenzniveaus 2 ausüben kann.