Dabei ergibt sich für die Jahre 2006 bis 2012 ein durchschnittliches Einkommen von Fr. 77'466.57. | |||||||||||| | | |||||||||||| | 8.3 Mit dem Beschwerdeführer ist sodann davon auszugehen, dass für die Bemessung des Invalideneinkommens die Tabellenlöhne der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) des Bundesamts für Statistik heranzuziehen sind. Der Beschwerdeführer ist ausgebildeter […]. Von 1986 bis 1991 arbeitete er für die […], danach als […]. Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit im […] verfügt er über Kenntnisse im administrativen Bereich, die ihm bei einer administrativen Tätigkeit zweifelsohne nützlich sind.