Ebenso liesse es sich aber rechtfertigen, den tiefsten Lohn (Fr. 52'980.- im Jahr 2012) und den höchsten Lohn (Fr. 107'437.- im Jahr 2006) auszuklammern. Dies würde zu einem durchschnittlich während der Jahre 2007 bis 2011 erzielten Einkommen von Fr. 76'423.80 führen. Zu Gunsten des Beschwerdeführers kann vorliegend die von ihm vorgeschlagene Methode verwendet werden. Dabei ergibt sich für die Jahre 2006 bis 2012 ein durchschnittliches Einkommen von Fr. 77'466.57. | |||||||||||| | | |||||||||||| | 8.3