| |||||||||||| | | |||||||||||| | Der Beschwerdeführer verdiente im Jahr 2012 Fr. 52'980.-. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass er als […] im Aussendienst arbeitete und mit einem Fixum sowie mit Provisionen entlöhnt wurde. Dies erklärt, dass sein Lohn in den vergangenen Jahren stark variierte. Bei stark schwankenden Einkommen ist unter Ausklammerung von Höchst- und Tiefstwerten auf den während einer längeren Zeitspanne erzielten Lohn abzustellen (BGer-Urteil 8C_125/2009 vom 27. April 2009 E. 4.2.2).