Berücksichtigt man namentlich, dass der Beschwerdeführer selbst keinen Handlungsbedarf sieht, er bis zu seinem Unfall stets zu 100 % arbeitstätig war und ihm selbst sein Hausarzt nie wegen der Colitis ulcerosa oder des Sigmakarzinoms eine Einschränkung der Arbeitstätigkeit attestierte, kann entgegen dem gastroenterologischen Teilgutachten nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, der Beschwerdeführer sei in der angestammten Tätigkeit als […] zu 50 % und in einer angepassten Tätigkeit zu 20-30 % arbeitsunfähig. Während sich eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit in der angestammten Tätigkeit aufgrund der für die Arbeit als […] störenden Toilettenbesuche