_ erklärte die Arbeitsunfähigkeit in der angestammten Tätigkeit nicht als Folge der Colitis ulcerosa oder des Sigmakarzinoms, sondern führte sie auf den Unfall zurück. Dabei wies sie vage und fachfremd darauf hin, dass bei einer angepassten Tätigkeit eine gewisse Einschränkung bestehe, da die ganze Situation über die Jahre den Beschwerdeführer psychisch belastet habe und deshalb eine erhöhte Ermüdbarkeit vorliege, während der Psychiater Dr. M.______ ausdrücklich von vorhandenen Ressourcen spricht.