Bis zu seinem Unfall im Jahr 2013 war er stets zu 100 % arbeitstätig. Sein Hausarzt führte sodann die ihm attestierte Einschränkung der Arbeitsfähigkeit zu keinem Zeitpunkt auf die Colitis ulcerosa oder das Sigmakarzinom zurück, sondern führte die Colitis ulcerosa am 31. Oktober 2014 als Diagnose ohne Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit auf. Auch die Onkologin Dr. N.______ erklärte die Arbeitsunfähigkeit in der angestammten Tätigkeit nicht als Folge der Colitis ulcerosa oder des Sigmakarzinoms, sondern führte sie auf den Unfall zurück.