Im psychiatrischen Teilgutachten wird insbesondere auf die günstigen Persönlichkeitszüge und Copingmuster und insbesondere auf die vorhandenen Ressourcen hingewiesen. | |||||||||||| | | |||||||||||| | 7.4 Nicht zu überzeugen vermag hingegen das gastroenterologische Teilgutachten. Dieses beruht weitgehend auf den Aussagen des Beschwerdeführers, ohne dass dieser eingehend untersucht worden wäre. Aus dem Teilgutachten lässt sich aber auch eine gewisse Unsicherheit des Gutachters herauslesen.