Aus gastroenterologischer Sicht seien die erhöhte Stuhlfrequenz tagsüber und die Müdigkeit als Auswirkung der nächtlichen Stuhlgänge für die Einschränkung der Arbeitsfähigkeit ausschlaggebend. Unter Berücksichtigung des berichteten tageszeitlichen Musters der Stuhlgänge und des Umstands, dass Toilettenbesuche beim Kunden verständlich als peinlich bis unzumutbar empfunden würden, sei von einer Arbeitsfähigkeit von höchstens 50 % im Aussendienst auszugehen. Damit wäre auch die verminderte Leistungsfähigkeit zufolge unterbrochenen Schlafs wegen nächtlicher Stuhlgänge abgedeckt.