Neben der per se langen Krankheitsdauer sei eine gewisse altersbedingte natürliche Leistungseinbusse zu berücksichtigen. Ein entscheidender Faktor sei ferner im gesteigerten Leistungsdruck zu sehen, der vom Arbeitgeber her ausgeübt werde, was vom Beschwerdeführer explizit so formuliert werde. Aus gastroenterologischer Sicht seien die erhöhte Stuhlfrequenz tagsüber und die Müdigkeit als Auswirkung der nächtlichen Stuhlgänge für die Einschränkung der Arbeitsfähigkeit ausschlaggebend.