Die Stuhlunregelmässigkeiten seien gemäss den Akten während mehreren Jahren nach der Operation von 2005 nie bezüglich der Arbeitsfähigkeit limitierend gewesen. Gemäss den Angaben des Beschwerdeführers und soweit aus den Akten rekonstruierbar sei der Schweregrad im Wesentlichen konstant geblieben. Dass die Symptomatik nun trotz allem zum Thema geworden sei, deute darauf hin, dass bei gleichbleibender Ausprägung der Symptome die Toleranz für die Belastung abgenommen und nun wahrscheinlich eine kritische Schwelle unterschritten habe. Zu dieser Entwicklung schienen Faktoren beizutragen, die nicht ausschliesslich mit den gastrointestinalen Diagnosen verknüpft seien.