_, Chefarzt am Spital L.______, erstellte das gastroenterologische Teilgutachten. Er führte aus, dass der Beschwerdeführer seit dem Jahr 1985 an einer Pancolitis ulcerosa leide, welche bis dato einen ausgesprochen milden Verlauf gezeigt habe, andererseits mit der mutmasslichen Komplikation eines Sigmakarzinoms belastet gewesen sei. Im jahrzehntelangen Verlauf seien keine schweren Entzündungsschübe aufgetreten, obschon keine konsequente medikamentöse Therapie bzw. Remissionserhaltung durchgeführt worden sei. Phasenweise sei eine einfache Basisbehandlung mit Mesalazin durchgeführt worden. Die Medikamentation sei jeweils durch den Beschwerdeführer wieder sistiert worden.