Die Diagnose einer OSG-Arthrose sei nach den seit Jahren anerkannten Kriterien des Kellgren-Lawrence-Scores nicht haltbar. Im angestammten Beruf als Aussendienstmitarbeiter einer […] seien dem Beschwerdeführer aus orthopädisch-traumatologischer Sicht sitzende Tätigkeiten im Büro oder im Homeoffice-Modus in vollem zeitlichen Umfang möglich. Dabei bestehe aus orthopädisch-traumatologischer Sicht keine leistungsmässige Einschränkung, auch die Reisetätigkeit im Aussendienst sei nicht eingeschränkt. Folgende Tätigkeiten seien dem Beschwerdeführer aus orthopädischer-traumalogischer Sicht zumutbar: