Die Röntgenbilder hätten keine Arthrosen gezeigt. Ein ungelöstes Problem sei die schlecht sitzende Heidelbergfeder, die nicht getragen werden könne. Das Gutachten von Dr. med. J.______, Facharzt für Chirurgie und Unfallchirurgie, überzeuge nicht. Verschiedene Aussagen seien nicht nachvollziehbar. So gehörten die Beurteilung der Konzentrationsfähigkeit und einer posttraumatischen Belastungsstörung nicht in den fachlichen Kompetenzbereich des Unfallchirurgen. Die Diagnose einer OSG-Arthrose sei nach den seit Jahren anerkannten Kriterien des Kellgren-Lawrence-Scores nicht haltbar.