Eine verminderte Leistungsfähigkeit bestehe aus neurologischer Sicht nicht. Gehstrecken über 300 Meter seien jedoch nicht mehr zumutbar. | |||||||||||| | | |||||||||||| | 7.1.2 Dr. med. I.______, Facharzt Orthopädische Chirurgie und Traumatologie FMH, erstattete das orthopädisch-rheumatologische Teilgutachten. Bei der aktuellen orthopädischen Untersuchung vom 23. Dezember 2016 finde man eine Fussheberschwäche links und eine leicht eingeschränkte Beweglichkeit des oberen Sprunggelenks rechts. Die leichte Umfangsdifferenz am Unter- und Oberschenkel zu Ungunsten links sei durch die jahrelang bestehende linksseitige Fussheberparese erklärt. Die Röntgenbilder hätten keine Arthrosen gezeigt.