Aktuell werde, anders als in der Untersuchung im Jahr 2015, eine Sensibilitätsstörung des lateralen Unterschenkels und des ganzen Fusses links angegeben. Bezüglich der Fussheberparese würden sich gemäss Angaben des Beschwerdeführers keine relevanten Veränderungen zeigen. Bei der aktuellen 50%igen Tätigkeit seien offenbar aufgrund des kleineren Gebiets, das dem Beschwerdeführer zugeteilt sei, Kundenbesuche mit notwendigen längeren Gehstrecken nicht mehr nötig. Entsprechend sei die aktuelle Tätigkeit als Aussendienstmitarbeiter aus neurologischer Sicht vollumfänglich zumutbar. Eine verminderte Leistungsfähigkeit bestehe aus neurologischer Sicht nicht.