| |||||||||||| | | |||||||||||| | Dies bewog das Verwaltungsgericht dazu, bei der MEDAS Zentralschweiz ein polydisziplinäres Gutachten (Orthopädie, Neurologie, Gastroenterologie und Psychiatrie) in Auftrag zu geben. Da auch zwei unfallversicherungsrechtliche Verfahren hängig waren, stellte es neben den aus Sicht der Invalidenversicherung relevanten Fragen auch spezifische Fragen hinsichtlich der Unfallfolgen. Das Gutachten wurde am 9. Mai 2017 erstattet. | |||||||||||| | | |||||||||||| | 6. | |||||||||||| | 6.1 Der Beschwerdeführer macht in seiner Stellungnahme zum MEDAS-Gutachten geltend, im Gutachten würden mehrere Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit aufgelistet.