| |||||||||| | | |||||||||| | 6.3.3 Dr. L.______ schätzte die Arbeitsfähigkeit im Januar 2015 auf maximal 50 %, wobei nicht deutlich wird, ob in bisheriger oder in angepasster Tätigkeit. Er stellte eine ungünstige Entwicklung fest und ging jedenfalls von einer dauerhaft eingeschränkten Belastbarkeit beim Beschwerdeführer aus. Auch im November 2015 bestätigte er, dass der Leidensdruck beim Beschwerdeführer weiterhin hochgradig sei und dass auch die radiologisch zufriedenstellende operative Behandlung an der HWS nicht zu einer guten Belastbarkeit und damit Arbeitsfähigkeit geführt habe. Zur Höhe einer allfälligen Arbeitsunfähigkeit nahm er darin nicht explizit erneut Stellung.