Andererseits könne es jedoch sein, dass der existenzielle Schutz durch die Leistungen des Unfallversicherers einen Resilienzfaktor darstellten, mit dessen Wegfall es zum Ausbruch der PTBS "gekommen sei". Insgesamt liege jedenfalls eine psychiatrische Störung vor, die im direkten oder zeitversetzten Zusammenhang mit äusseren Ereignissen zu sehen sei, dabei vom Ausmass her bei alleinigem Bestehen ohne die somatischen Beschwerden ein primär die Qualität des Privatlebens einschränkendes Ausmass habe. Eine angepasste Tätigkeit sei nach Abschluss des Rechtsstreites mit der Unfallversicherung, falls nicht weiter Symptome hinzukämen, vorstellbar. | |||||||||| | | |||||||||| |