Durch den Unfall habe sich die Situation für den Beschwerdeführer gravierend verändert, auch die radiologisch zufriedenstellende operative Behandlung an der HWS habe nicht zu einer guten Belastbarkeit und damit Arbeitsfähigkeit geführt. An der LWS sei das alt bekannte Problem in den Jahren minim progredient. Grundsätzlich bestehe weiterhin eine relative Indikation für die Segmentspondylodese L4/5. Von diesem Eingriff dürfe nicht erwartet werden, dass die HWS-Beschwerden hiervon verbessert würden. | |||||||||| | | |||||||||| | 6. | |||||||||| | 6.1 Es ist unbestritten, dass der Beschwerdeführer in seiner angestammten Tätigkeit zu 100 % eingeschränkt ist.