_ bedinge im Vergleich zur RAD-Stellungnahme vom 29. Januar 2015 keine anderweitige versicherungsmedizinische Beurteilung. | |||||||||| | | |||||||||| | 5.18 Dem Bericht von Dr. L.______ vom 3. November 2015 ist zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer von der initialen operativen Versorgung gut profitiert habe, jedoch danach nie wieder beschwerdefrei geworden oder auch nur in einen arbeitsfähigen Zustand zurückversetzt worden sei. Die Röntgenaufnahmen der HWS sowie ein MRT der LWS vom 20. Oktober 2015 zeigten im HWS-Bereich unverändert festsitzendes Osteosynthesematerial und durchbaute Fusion HW4 bis HW6 mit zwei Zwischenwirbelinterponaten und ventraler Platte.