Die Prognose sei eher ungünstig und aus psychiatrischer Sicht sehr vom Ausgang des juristischen Verfahrens gegen die Unfallversicherung abhängig. Vordergründig sei die fachliche Einschätzung der posttraumatischen bzw. vorbestehenden somatischen Beschwerden prognostisch wegweisender, wobei dies an anderer Stelle geschehen müsse. Die Fixierung des Beschwerdeführers auf die Beschwerden, der offensichtlich ausbleibende Erfolg physiotherapeutischer Massnahmen, die wirtschaftlich zunehmende existenzielle Not bei alters- und ausbildungsgemässer schlechter Vermittelbarkeit seien prognostisch eher günstig (recte: ungünstig).