Weiter anzumerken sei, dass der Beschwerdeführer es bisher nicht geschafft habe, sich mit den kaum positiv beeinflussbaren somatischen und psychischen Beschwerden zu arrangieren und vorwärts zu denken. Dies möge zum einen mit der geringen zeitlichen Distanz des Traumas, zum anderen mit den psychischen Traumafolgestörungen und weiter mit als fehlend erlebter wirtschaftlicher Perspektive zusammenhängen. Die Prognose sei eher ungünstig und aus psychiatrischer Sicht sehr vom Ausgang des juristischen Verfahrens gegen die Unfallversicherung abhängig.