__ gedacht werden aufgrund der abrufbaren Wut und Verbitterung gegenüber der Unfallversicherung. Die Argumentation der Unfallversicherung, dass die aktuellen Beschwerden aufgrund vorbestehender arthotischer Veränderungen bestünden, empfinde der Beschwerdeführer, der ohne den Unfall vermutlich heute noch seinen Arbeitsplatz hätte, als ungerecht und demütigend. Weiterhin bestünden unspezifische abdominelle Symptome "Zucken im Bauch und im Bein wie Strom" im Sinne psychovegetativer Störungen.