Es seien nicht ausreichend Kriterien für eine PTBS gegeben. Bezüglich des Zeitkriteriums und der Symptome könne es jedoch sein, dass der existenzielle Schutz durch die Leistungen der Unfallversicherung einen Resilienzfaktor dargestellt habe, mit dessen Wegfall es zum Ausbruch der PTBS gekommen sei. Es könne hier aber auch an eine Verbitterungsstörung im Sinne von Prof. Dr. V.______ gedacht werden aufgrund der abrufbaren Wut und Verbitterung gegenüber der Unfallversicherung.