Des Weiteren diagnostizierte er eine bemerkenswerte Anlagestörung im Sinne einer Assimilations- und Segmentationsstörung Höhe HWK0 bis HWK2. | |||||||||| | | |||||||||| | 5.16 Med. pract. F.______ stellte in seinem Bericht vom 15. März 2015 zuhanden der Beschwerdegegnerin als Diagnose mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit eine posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) nach Typ I Trauma in leichter Ausprägung mit Verbitterungssyndrom (ICD-10: F.43.1); DD: leichte depressive Episode (ICD-10: F.32.0). Es seien nicht ausreichend Kriterien für eine PTBS gegeben.